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Der Bestattungsbezirk des Friedhofs Augustfehn II erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet.
Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt der Gemeinde Apen.
Der Friedhof dient der Bestattung aller Personen, unabhängig von der Konfession, die bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Apen waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen.
Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.