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Unterhaltung - Friedhof Augustfehn

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Herrichtung und Unterhaltung

Auf unserem Friedhof sind 4 Zapfstellen für Wasser. Ferner stellen wir Gießkannen und Gartengeräte zu verfügung.

1.  Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 23 hergerichtet und dauernd in Stand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von der Grabstätte zu entfernen.

2.  Die Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes, den besonderen
Charakter des Friedhofsteiles und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.

3.  Für die Herrichtung und die Instandhaltung der Grabstätten ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf des Nutzungsrechts.

4.  Die Herrichtung und jede wesentliche Änderung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Der Antragsteller hat sein Nutzungsrecht nachzuweisen.


5.  Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen. Die Friedhofsverwaltung kann im Rahmen des Friedhofszwecks die Herrichtung und die Pflege übernehmen.

6.  Grabstätten müssen innerhalb von 6 Monaten nach dem Erwerb des Nutzungsrechts bzw. nach der Bestattung hergerichtet werden.

7.  Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung.

8.  Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht gestattet.

9.  Kunststoffe und sonstige nicht verrottbaren Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck und bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwandt werden. Ausgenommen sind Grabvasen, Markierungszeichen und Gießkannen.

 
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