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Friedhofsordnung - Friedhof Augustfehn

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Friedhofsordnung

Friedhof

1. Jeder Besucher hat sich der Bestimmung und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.

2. Den Anordnungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten.

3. Kinder unter 12 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung von Erwachsenen betreten.

4. Hunde sind an der Leine zu führen.


5. Das befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art ist verboten. (  Ausgenommen sind Kinderwagen und Behindertenfahrzeuge )

6. Während einer Beerdigung dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden.

7. Pflanzliche Abfälle und nicht kompostierbare Abfälle dürfen nur in die dafür vorgesehenen Behälter abgelegt werden.

8. Kränze und größere Pflanzen sind in den Abfallboxen beim Eingang – Martensweg - zu entsorgen.

9. Die Wasserhähne sind nach der Wasser - Entnahme zu schließen.

10. Verunreinigungen und Beschädigungen des Friedhofs und an seinen Einrichtungen und Anlagen werden strafrechtlich verfolgt.

11. Bei Winterwetter hat jeder Besucher auf seine eigene Sicherheit zu achten. Der Friedhof wird nicht von Schnee geräumt.

12. Die Eingangs - Pforten sind beim Besuch des Friedhofs zu schließen.  


 
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