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Gemeinschaftsgrabstätten für anonyme und halbanonyme Urnenbestattungen werden nicht einzeln gekennzeichnet. Für diese Grabstätten entsteht kein Verfügungsrecht.
Es kann eine Namensplakette an den Stelen angebracht werden. Gestecke und Blumen sind an der Stele abzulegen.
Für die Abwicklung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.