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Gebührentarife - Friedhof Augustfehn

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Gebührentarife

Friedhof

Benutzungsgebühren

Euro

Grabstelle ab dem 5. Lebensjahr -
Nutzungszeit 35 Jahre

340,00

Grabstelle ab dem 5. Lebensjahr -
Nutzungszeit 35 Jahre - anonym

865,00

Kindergrabstelle bis zum vollendeten
5. Lebensjahr - Nutzungszeit 15 Jahre

170,00

Kindergrabstelle bis zum vollendeten
5. Lebensjahr - Nutzungszeit 15 Jahre - anonym

395,00

Urnengrab
Nutzungszeit 20 Jahre

170,00

Urnengrab
Nutzungszeit 20 Jahre - anonym

470,00

Urnenzubettungsgebühr

170,00

Bestattungsgebühren
(einschl. Benutzung der Friedhofskapelle/des Vorraums)

bei Grabstellen ab dem
5. Lebensjahr

650,00

bei Grabstellen bis zum vollendeten
5. Lebensjahr

430,00

bei Urnengräbern

370,00

sonstige im Zusammenhang mit der
Bestattung fällige Kosten

Abrechnung
nach Aufwand

Namesschild an Stele

90,00

 
 

Friedhofsunterhaltungsgebühren

Jahresgebühr für die allgemeine Pflege und Unterhaltung des Friedhofes je Grabstelle

15,00

Die Pflege- und Unterhaltungsgebühr kann entsprechend der Nutzungszeit der Grabstellen in einer Summe gezahlt werden. Bei anonymen Bestattungen ist die Pflege- und Unterhaltungsgebühr mit der Benutzungsgebühr abgegolten.

Bei unterschiedlichen Ruhezeiten in mehrstelligen Grabstellen kann für alle Grabstellen ein auf das Ende des zuletzt Bestatteten bezogenes einheitliches Nutzungsrecht (Nutzungszeit) erworben werden. Die Höhe der  zu zahlenden Benutzungsgebühr richtet sich nach der noch erforderlichen Ruhezeit und ist in dem Verhältnis zu der gesamten Nutzungszeit zu berechnen.

 
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