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Gebührentarife - Friedhof Augustfehn

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Gebührentarife

Friedhof

1 Benutzungsgebühren

Euro

Grabstelle ab dem 5. Lebensjahr -
Nutzungszeit 35 Jahre

a

340,00

Grabstelle ab dem 5. Lebensjahr -
Nutzungszeit 35 Jahre - anonym

b

1290,00

Kindergrabstelle bis zum vollendeten
5. Lebensjahr - Nutzungszeit 15 Jahre

c

170,00

Kindergrabstelle bis zum vollendeten
5. Lebensjahr - Nutzungszeit 15 Jahre - anonym

d

520,00

Urnengrab
Nutzungszeit 20 Jahre

e

170,00

Urnengrab
Nutzungszeit 20 Jahre - anonym

f

670,00

Urnenzubettungsgebühr

g

170,00

2 Bestattungsgebühren
(einschl. Benutzung der Friedhofskapelle/des Vorraums)

bei Grabstellen ab dem
5. Lebensjahr

a

650,00

bei Grabstellen bis zum vollendeten
5. Lebensjahr

b

430,00

bei Urnengräbern

c

370,00

sonstige im Zusammenhang mit der
Bestattung fällige Kosten

d

Abrechnung
nach Aufwand

Namesschild an Stele

e

90,00

 

3 Friedhofsunterhaltungsgebühren

Jahresgebühr für die allgemeine Pflege und Unterhaltung des Friedhofes je Grabstelle

a

20,00

Einmalige Gebühr für die Unterhaltung von Rasengräbern

b

100,00

Die Pflege- und Unterhaltungsgebühr zu 3a kann entsprechend der Nutzungszeit der Grabstellen in einer Summe gezahlt werden. Bei Urnengräbern beträgt diese Vorauszahlung bis zum Ende der Nutzungszeit 500,00 €. Bei Grabstellen ab dem 5. Lebensjahr beträgt diese Vorauszahlung bis zum Ende der Nutzungszeit 950,00 €. Bei Grabstellen bis zum vollendeten5. Lebensjahr beträgt diese Vorauszahlung bis zum Ende der Nutzungsgebühr 350,00 €. Bei anonymen Bestattungen ist die Pflege- und Unterhaltungsgebühr mit der Benutzungsgebühr abgegolten.

Bei unterschiedlichen Ruhezeiten in mehrstelligen Grabstellen kann für alle Grabstellen ein auf das Ende des zuletzt Bestatteten bezogenes einheitliches Nutzungsrecht (Nutzungszeit) erworben werden. Die Höhe der  zu zahlenden Benutzungsgebühr richtet sich nach der noch erforderlichen Ruhezeit und ist in dem Verhältnis zu der gesamten Nutzungszeit zu berechnen.

Gemeinde Apen Stand: 01.01.2024

 
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