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Ruhezeiten - Friedhof Augustfehn

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Friedhof > Ordnungsvorschriften > Bestattungsvorschriften

Ruhezeiten

Die Ruhezeiten betragen bei

a.  Erdbeisetzungen 35 Jahre

b.  Urnenbeisetzungen 20 Jahre.

Die Ruhezeit beginnt mit dem Tage der Beisetzung.

 
 
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